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Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1984 - 283/83 |
Zitiervorschläge
Generalanwalt beim EuGH, Entscheidung vom 27. September 1984 - 283/83 (https://dejure.org/1984,12509)
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Volltextveröffentlichung
- EU-Kommission
Firma A. Racke gegen Hauptzollamt Mainz.
Wechselkurs für die Umrechung eines in Rechnungseinheiten ausgedrückten Zollersatzes
Verfahrensgang
- FG Rheinland-Pfalz, 24.11.1983 - 3 K 42/83
- Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1984 - 283/83
- EuGH, 13.11.1984 - 283/83
- FG Rheinland-Pfalz - 3 K 42/83 (Verfahren ohne Entscheidung erledigt)
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (3)
- EuGH, 03.02.1982 - 248/80
Glunz
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1984 - 283/83
Hierfür verweise ich auf das Urteil des Gerichtshofes in der Rechtssache Glunz/Hauptzollamt Hamburg-Waltershof (Slg. 1982, 197, Randnummer 24 der Entscheidungsgründe). - EuGH, 12.11.1981 - 212/80
Salumi
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1984 - 283/83
Nach ständiger Rechtsprechung kommt dies nur in Betracht, wenn die Verordnung es zum Ziel hat (s. u. a. das Urteil des Gerichtshofes in den verbundenen Rechtssachen 212 bis 217/80, Slg. 1981, 2735, Randnumiriern 9 und 12 der Entscheidungsgründe). - EuGH, 24.10.1973 - 43/72
Merkur Aussenhandels GmbH / Kommission
Auszug aus Generalanwalt beim EuGH, 27.09.1984 - 283/83
Dies hat der Gerichtshof im zweiten Satz der Randnummer 24 der Entscheidungsgründe in der Rechtssache 43/72 (Merkur, Slg. 1973, 1055) unter der Bedingung anerkannt, daß sich das betroffene Organ von Erwägungen hat leiten lassen, "die nicht offensichtlich irrig waren".